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EEG

Was ist das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)? Wir beraten Sie ausführlich zur EEG-Förderung Ihrer PV-Anlage.

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    EEG | Einspeisevergütung | Volleinspeisung | Steuern | EEG-Förderung | Gesetz

    Unternehmen & Solarstrom: EEG-Förderprogramm für PV-Anlagen bis 1 MW

    Was im Jahre 2000 aus einigen wenigen Regelungen bestand, ist heute mit über 100 Paragraphen ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende und eine Vorbildfunktion für andere Länder - das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG.

    Immer wenn neue Paragraphen hinzukommen, wird es für Unternehmen und auch für Privathaushalte noch attraktiver, eigene Photovoltaik-Anlagen zu betreiben und so Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren.
    Wir von Solar Mitte erklären Ihnen alles, was Sie zum Thema Einspeisevergütung, steuerliche Änderungen, Volleinspeisung und Eigenverbrauch!

    Wenn Sie an der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage interessiert sind, unterstützen unsere Experten Sie gern bei allen rechtlichen und technischen Fragen und übernehmen alle Schritte von der Meldung bis zur vollständigen Montage für Sie, damit auch Sie bald von den Vorzügen eigens produzierten Strom profitieren können!

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    Ziel des EEG: Ausbau der erneuerbaren Energien

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 1. April 2000 in Kraft trat und seinen Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) aus dem Jahr 1990 ablöste. Seitdem wurde es mehrfach durch sogenannte EEG-Novellen geändert. Das Ziel des EEG ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern und so den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen.

    Neue Gesetzesänderungen ab 2023 – Das ist jetzt anders

    2023 wird das EEG in großem Rahmen novelliert. Es legt damit den Grundstein dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Durch den stetigen Ausbau erneuerbarer Energien sollen so langfristig die Kosten für die Energieversorgung gesenkt und fossile Brennstoffe geschont werden. Was genau diese Änderungen sind und worauf Unternehmen in Zukunft achten müssen, erfahren Sie hier.

    Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen

    Die letzte Novelle des EEG umfasst einige Änderungen. Was davon Sie als Unternehmer betrifft, sind folgende Erneuerungen:

    Wegfall der EEG-Umlage: Die EEG-Umlage ist ein festgelegter Betrag von 3,72 Cent pro Kilowattstunde, den bisher jeder Endverbraucher von Strom zahlen musste. Dieser Betrag, der der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien dient, wird dadurch in Zukunft allerdings nicht wegfallen, sondern aus dem deutschen Energie- und Klimafond finanziert.

    Durch den Wegfall der Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei bestehenden PV-Anlagen unter Umständen entfallen. Außerdem vereinfacht sich die Abrechnung beim Stromverkauf damit deutlich.

    Erhöhung der Einspeisevergütung: Die Vergütung dafür, den eigenen, mittels erneuerbaren Energien produzierten Strom, in das öffentliche Energienetz einzuspeisen, ist mit der Novelle deutlich gestiegen.

    Abschaffung der 70%-Regel: Bisher galt die Regelung, dass maximal 70 % des eigens produzierten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist werden durften. Die restlichen 30 % mussten selbst verwertet werden oder verpufften ungenutzt. Mit der Novellierung entfällt diese Regelung für Anlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden und für ältere Bestandsanlagen bis zu einer Größe von 7 kWp. Wenn sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter Gateway) ausgestattet werden, können aber auch größere Bestandsanlagen von der Wirkleistungsbegrenzung befreit werden.

    Vereinfachung der Steuer: Sowohl die Nutzung des eigens produzierten Stroms als auch die Einnahmen aus dem Verkauf sind ab sofort steuerfrei. Für Unternehmen gilt diese Regelung bis zu einem Grenzbetrag von 100 kWp. Außerdem wurde die Grenze für die Befreiung von Ertrags- und Gewerbesteuer von 10 Kwp auf 30 Kwp gehoben.

    Vereinfachung des Netzanschlusses: Der Netzanschluss soll künftig über ein Webportal des Netzbetreibers möglich sein, in dem einfach alle nötigen Unterlagen übermittelt werden können. Eine Frist, bis alle Netzbetreiber ein solches Webportal zur Verfügung stellen müssen, ist jedoch noch nicht bekannt.

    Begünstigung von Mieterstrom: Mieterstrom – also Strom, der in unmittelbarer Nähe des Erzeugers verbraucht und direkt, ohne die Einspeisung in ein öffentliches Netz geleitet wird – ist in Zukunft attraktiver, weil auch hier die Umlagen entfallen. Außerdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft mehr Mieterstromprojekte staatlich gefördert werden, da deren Begrenzung mit der Novelle aufgehoben wurde.

    Keine Degression bei verzögertem PV-Anlagenbau: Die bisher geltende Kürzung der Vergütungssätze bei einem Anlagenbau, der länger dauert als angedacht, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.

    Steuerliche Änderungen für Unternehmen

    Die steuerlichen Hürden für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen wurden mit der EEG-Novelle 2023 enorm abgebaut. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen sowie die Entnahme zum Eigenverbrauch werden vollständig steuerfrei, bis zu einer Grenze von 30 kWp für Einfamilienhäuser, 15 kWp für Mehrfamilienhäuser oder pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und bis zu einer Gesamtmenge von 100 kWp.

    Außerdem wird für die Lieferung und Installation der Anlagen und deren Zubehör zukünftig keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Zudem wurde die Grenze für die Befreiung von Ertrags- und Gewerbesteuer auf 30 kWp angehoben.

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    Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom

    Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien dafür erhalten, diesen Strom in das öffentliche Energienetz einzuspeisen – so gesehen also der Wert, den beispielsweise Photovoltaik-Besitzer für den Verkauf ihres Stromes an den Netzbetreiber erhalten.

    Aktuelle Vergütungssätze pro kWh

    Hierbei wird in Volleinspeisungs- und Eigenverbrauchsanlagen unterschieden. Anlagen mit Eigenversorgung werden aktuell folgendermaßen vergütet:

    Anlagenleistung< 10 kW< 10 kW< 100 kW
    Vergütung8,2 Cent7,1 Cent5,8 Cent
    bisherige Vergütung6,24 Cent6,06 Cent4,74 Cent

    Anlagen mit Volleinspeisung profitieren sogar von einer noch höheren Einspeisevergütung:

    Anlagenleistung< 10 kW< 10 kW< 100 kW
    Vergütung13 Cent10,9 Cent10,9 Cent
    bisherige Vergütung6,24 Cent6,06 Cent4,74 Cent

    So wird die Höhe der Einspeisevergütung berechnet

    Für die Bestimmung der Einspeisevergütung wird das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage sowie ihre Größe und der Typ miteinbezogen. Mit diesen Eckdaten wird dann ein spezifischer Vergütungssatz für 20 Jahre festgelegt. Bisher unterlag dieser Satz jedoch monatlichen Degressionen von 0,4 %. Mit der Novelle wurden diese Degressionen allerdings bis Anfang 2024 ausgesetzt. Ab dann sollen die Degressionen nur noch halbjährlich stattfinden.
    Allgemeines Rechenbeispiel für Volleinspeisung:

    Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, durchschnittlich also 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

    Allgemeines Rechenbeispiel für Anlagen mit Eigenverbrauch:

    Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhält für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, durchschnittlich also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

    EEG-Förderung endet nach 20 Jahren – Was dann?

    Die Zahlung einer Vergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert, um den Inbetriebnehmern Planungssicherheit zu geben. Doch was passiert nach diesen 20 Jahren?

    Seit der EEG-Novelle des Jahres 2021 steht fest, dass Photovoltaik-Anlagen auch nach dem Ablauf des 20-jährigen Förderzeitraums weiterhin in das öffentliche Netz einspeisen dürfen und der Netzbetreiber den Strom abnehmen und vergüten muss. Diese anschließende Vergütung bemisst sich nach dem aktuellen Börsenpreis des Stroms.

    EEG-Förderprogramm – Das Wichtigste im Überblick

    Mit der Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage profitieren Unternehmen doppelt. Denn sie können so nicht nur bares Geld durch günstigen Strom sparen, sondern sogar staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen.

    Wichtig dabei ist: Förderanträge müssen unbedingt immer vor Abschluss jeglicher Verträge gestellt werden. Planung und Beratung dürfen allerdings bereits stattgefunden haben.

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert aktiv Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, wie auch die Installation von Solarkollektoren. Die Bezuschussung für deren Anbringung beträgt 25 %. Zusätzlich übernimmt der Staat in diesem Zusammenhang auch 10 % der Kosten für einen Heizungstausch.

    Den Überblick über alle Förderungsmöglichkeiten zu bewahren, ist eine wahre Herausforderung. Unsere Experten von Solar Mitte stehen Ihnen bei Fragen und Anliegen jederzeit gern zur Verfügung!

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    Direktvermarktung einer Photovoltaikanlage

    Die Einspeisevergütungssätze des EEG gelten für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen mit einer Produktionsleistung von bis zu 1 MW. Doch wie können größere Anlagen über 1.000 kWh dann ihren Strom vermarkten? Laut dem Gesetz sind Produzenten, die über diesem Grenzwert liegen, dazu verpflichtet, den Strom über Direktvermarktung zu vertreiben.

    Was ist Direktvermarktung?

    Bei der Direktvermarktung erfolgt die Abgabe des Stroms nicht, wie bei der Einspeisevergütung, über einen Netzbetreiber, sondern an einen Direktvermarkter. Die Vergütung für den Strom erfolgt nach dem sogenannten Marktprämienmodell. Sie entsteht also aus dem Wert des aktuellen Börsenkurses minus einer Pauschale für die Dienstleistungen des Stromabnehmer. Doch ​auch wenn die Börsenpreise wie üblich schwanken, entsprechen die Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung.

    Wann und warum lohnt sich die Direktvermarktung einer PV-Anlage?

    Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung über 100 kWp ist die Direktvermarktung laut dem EEG verpflichtend. Doch auch für geringere Leistungen kann sich die Direktvermarktung lohnen.

    Da die Börsenkurse der Jahre 2021 und 2022 deutlich höher sind als die Einspeisevergütungssätze des EEG, resultieren mit der momentanen Marktlage weitaus höhere Vergütungen über die Direktvermarktung. Doch auch für den Fall, dass die Börsenpreise eines Tages wieder unter denen der EEG-Vergütungssätze liegen, sind Direktvermarkter von erneuerbaren Energien abgesichert, weil das Marktprämienmodell ihnen stets mindestens die Einspeisevergütungssätze garantiert.

    Trotz dieser Reihe von Vorzügen der Direktvermarktung eignet sich das Modell nicht für jeden. Die Grundvoraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage. Außerdem entstehen bei der Direktvermarktung weitere Kosten wie die Dienstleistungspauschale oder für die Erstellung von Prognosen, Bilanzen und Abrechnungen.

    Unserer Erfahrung nach lohnt sich die Direktvermarktung daher erst ab einer Anlagengröße von 60 kW.

    Direktvermarktungslösung von Solar Mitte

    Solar Mitte hilft Ihnen dabei, Ihre Photovoltaik-Anlage profitabel zu betreiben. Wir kennen alle Aspekte, die bei der Direktvermarktung berücksichtigt werden müssen und unterstützen Sie mit unserer Expertise bei allen nötigen Schritten – von der Installation oder Aufrüstung von Anlagen bis zur letztendlichen Verbindung zu einem Direktvermarkter. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung!

    EEG-Förderung Ihrer PV-Anlage: Jetzt professionell beraten lassen

    Wir von Solar Mitte sind Ihr professioneller Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Thema Photovoltaik. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der fachgerechten Installation einer hochwertigen PV-Anlage, sondern beraten Sie auch kompetent und umfassend über aktuelle Belangen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

    Wir kennen alle Förderprogramme, die für Ihr Projekt in Frage kommen und klären Sie umfassend über jegliche Möglichkeiten der staatlichen Bezuschussung auf. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserem umfassenden Wissen zu rechtlichen Fragen sowie unserer langjährigen handwerklichen Expertise im Bereich Photovoltaik!

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    Häufig gestellte Fragen

    Die Höhe der Einspeisevergütung ist davon abhängig, ob die PV Anlage Volleinspeisung betreibt oder einen Eigenverbrauch hat. Außerdem werden bei der Berechnung Größe und Typ der Anlage miteinbezogen.

    Eigenverbrauchsanlagen:

    < 10 kW Anlagenleistung 8,2 Cent
    < 40 kW Anlagenleistung 7,1 Cent
    < 100 kW Anlagenleistung 5,8 Cent

    Volleinspeisungsanlagen:

    < 10 kW Anlagenleistung 13,0 Cent
    < 40 kW Anlagenleistung 10,9 Cent
    < 100 kW Anlagenleistung 10,9 Cent

    Nulleinspeisungen sind mithilfe eines intelligenten Wechselrichters prinzipiell möglich. Dieser verhindert, dass überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Nulleinspeisung ist prinzipiell erlaubt, allerdings müssen die PV-Anlagen trotz dessen im Marktstammdatenregister gelistet und beim Netzbetreiber angemeldet sein.

    Entnahmen für die Selbstversorgung werden mit der EEG-Novelle 2023 bis zu einer Obergrenze steuerfrei. Diese beträgt für Einfamilienhäuser eine Anlagengröße bis zu 30 kWp, für Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und bis zu einer Gesamtmenge von 100 kWp.

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