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Freiflächen-
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Mit einem Solarpark eine akzeptable Rendite erwirtschaften? Wir beraten Sie zu Kosten, Pachtpreisen und EEG-Förderung.

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    PV Freiflächenanlagen | Kosten | 750 KWp

    PV-Freiflächenanlagen Kosten - 1000 kWp (ehemals 750 KWp) (EEG-gefördert) & mehr (pro Hektar)

    Gerade für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch ist der Gedanke naheliegend, mit einer PV-Anlage ihren eigenen Strom zu erzeugen. Wo keine großen Dachflächen vorhanden sind, gibt es häufig verfügbare Freiflächen – etwa in Gewerbegebieten. Eignen sich diese prinzipiell für die Solarnutzung, können wir von Solar Mitte für Sie eine Freiflächenanlage mit beliebiger Kapazität planen und umsetzen.

    Wir erstellen für Sie eine Lastgang-Simulation, um genau zu berechnen, wieviel Strom in Ihrem Betrieb verbraucht wird und welche Anlagengröße für Sie in Frage kommt. Der Strompreis für Gewerbekunden ist zwar mit 18 bis 20 Cent/kWh niedriger als für Privathaushalte. Trotzdem können Sie mit einer eigenen PV-Anlage unter den richtigen Bedingungen viele Kosten sparen. Binnen 7 bis 10 Jahren hat sich eine Freiflächen-Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch bei den meisten Unternehmen amortisiert.

    Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie eine Freiflächenanlage planen! Das Team von Solar Mitte kann Sie mit jahrelanger Erfahrung aus zahlreichen Projekten in der Planung, Projektierung und Finanzierung unterstützen.

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    Freiflächen für PV-Anlagen nutzen: das müssen Sie beachten

    Folgende Punkte sind zu bedenken, wenn Sie eine EEG-geförderte Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch bauen wollen:

    Ist die Fläche planungsrechtlich für den Bau einer PV-Flächenanlage vorgesehen?
    Können Sie eine Baugenehmigung für die Fläche erhalten?
    Handelt es sich bei der Fläche um ein Gewerbegebiet oder Industriegebiet?
    Befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Autobahn oder Schienenverkehr?
    Ist die Fläche als Konversionsfläche ausgewiesen?
    Wurde in den letzten 2 Jahren ein Freiflächenanlage im Umkreis von 2 km gebaut?
    Wie weit entfernt ist der nächste Netzanschluss?

    Freiflächen in Gewerbe- und Industriegebieten sind für die Nutzung als PV-Anlagen oft sehr interessant, vor allem wenn Sie den erzeugten Solarstrom direkt über Ihren Betrieb selbst verbrauchen können. Auch Brachflächen bzw. Konversionsflächen kommen für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen in Frage, sofern sie von der Gemeinde im Bebauungsplanverfahren zur Nutzung durch Solar-Freiflächenanlagen ausgewiesen sind. Das EEG fördert außerdem Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen für die Photovoltaik-Nutzung. Einige Bundesländer haben auch bestimmte Acker- und Grünlandflächen dafür zugelassen.

    Wichtig ist die Frage, wie Sie den erzeugten Solarstrom nutzen wollen: Freiflächenanlagen mit 1000 kWp (ehemals 750 kWp) können jährlich 900.000 bis 1.000.000 kWh Strom erzeugen. Das entspricht dem Strombedarf von mehr als 250 Haushalten und genügt für die meisten mittelständischen Unternehmen.

    Für PV-Anlagen mit mehr als 1000 kWp (ehemals 750 kWp) Leistung gelten seit 2017 gänzlich andere Regeln: Die finanzielle Förderung über das EEG ist dann nur noch möglich, wenn Sie eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur gewinnen. Über das Ausschreibungsmodell wird die Höhe der Marktprämie nun im Wettbewerb ermittelt und nicht mehr gesetzlich festgelegt. Gewinner der Ausschreibung ist der PV-Anlagenbetreiber mit der geringsten Vergütung.

    Da hier ein erhebliches Planungsrisiko besteht, empfehlen wir unseren Kunden eine Beschränkung ihrer PV-Anlagen auf unter 1000 kWp (ehemals 750 kWp). Damit genießen Sie die volle Einspeisevergütung aus Börsenpreis und Marktprämie und haben mehr Planungssicherheit.

    Eigenverbrauch oder Einspeisung?

    Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihre geplante Freiflächenanlage die sinnvollste Strategie ist. Wir kommen für ein Beratungsgespräch gern in Ihre Firma in Thüringen, oder besuchen Sie uns in unserem Showroom in Gotha!

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    Was kostet eine 1000 kWp (ehemals 750 kWp) Freiflächenanlage?

    Die Installation von PV-Freiflächenanlagen knapp unter der Ausschreibungsgrenze von 1000 kWp (ehemals 750 kWp) ist für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen interessant. Die Anfangskosten sind überschaubar, da im freien Gelände oft eine deutlich höhere Ausbeute erzielt werden kann, die aufgeständerte Installation ist meist kostengünstiger als ein Dachaufbau und die Möglichkeiten zur Abschreibung sind sehr vorteilhaft.

    Die Vorteile dieser Anlagen knapp unter 1000 kWp (ehemals 750 kWp) Nennleistung liegen auf der Hand:

    • förderfähig nach EEG
    • geringer Flächenverbrauch
    • einfacher Netzanschluss
    • Einspeisung mit wirtschaftlich attraktiver Vergütung per Direktvermarktung

    Das Investitionsvolumen ist so niedrig, dass es sowohl für Energiegenossenschaften und Kommunen als auch für Privatpersonen und kleine Gewerbe mit passenden Grundstücken zu stemmen ist. Solar Mitte berät Sie gern zur Planung, Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten einer Freiflächenanlage unter 1000 kWp (ehemals 750 kWp), sprechen Sie uns einfach an!

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    Freiflächenanlage mit 1000 (ehemals 750 kWp) pachten/verpachten

    Wenn Sie Ihren Strombedarf über selbst erzeugten Solarstrom decken wollen, aber den Aufwand für die Planung, Projektierung und Finanzierung einer Freiflächenanlage scheuen, gibt es eine weitere Option: Pachten Sie doch eine PV-Anlage von einem Investor, der als Eigentümer der Anlage auftritt. Sie zahlen dann den geringeren Strompreis für Solarstrom sowie einen Pachtbetrag mit festen monatlichen Zinsen über 20 Jahre, während der Investor die Finanzierung und die Einrichtung übernimmt. Damit fallen die hohen Anfangsinvestitionen weg, allerdings auch die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten.

    Auf fast jedem Betriebsgrundstück findet sich genug Platz für eine Freiflächenanlage. Wann werden Sie unabhängig und erzeugen Ihren eigenen Strom?

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    Häufig gestellte Fragen

    Ja, grundsätzlich sind PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG förderungsfähig. Sie müssen dazu allerdings einige Bedingungen erfüllen: Zunächst darf die Leistung nicht mehr als 1000 kWp (ehemals 750 kWp) betragen; andernfalls müssen Sie an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen und dort den Zuschlag für das niedrigste Strompreisgebot erhalten. Auch von der Bebauungsfläche hängt es ab, ob ein Solarpark förderungsfähig ist.

    Für Bebauungspläne, die nach 2009 erstellt wurden, sind nur noch bestimmte Flächen für Solarparks zulässig, die dann auch nach EEG förderungsfähig sind:

    • in Gewerbe- und Industriegebieten
    • Brachflächen bzw. Konversionsflächen
    • versiegelte Flächen
    • Deponien
    • Flächen in mindestens 200 m Abstand zu Autobahnen und Bahnschienen
    • (in einigen Bundesländern) Acker- und Weideland von geringer Nutzbarkeit
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    Bundesverband nachhaltige Wirtschaft e.V. Logo
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